Richtig heizen & lüften! Schimmelbildung verhindern!
Wie Sie Schimmelbildung verhindern und beseitigen, erfahren Sie in unserem kurzen Merkblatt. Außerdem finden Sie passend dazu, wichtige Tipps zum Thema Heizen und Lüften!
Wie Sie Schimmelbildung verhindern und beseitigen, erfahren Sie in unserem kurzen Merkblatt. Außerdem finden Sie passend dazu, wichtige Tipps zum Thema Heizen und Lüften!
Die am 24.06.2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen.
Jährlich erhöhen sich die Prämien für Wohngebäudeversicherungen. Was sind die Gründe? Wie kann die Tendenz vermieden werden?
Unser Geschäftsführer Thorsten Hausmann gibt Ihnen einen ersten Ausblick auf die Entwicklung des Immobilienmarktes im Jahr 2025.
Erfreulicherweise hat der Bundestag am 4. Juli 2024 beschlossen, die Installation von Balkonkraftwerken/Stromerzeugungsanlagen durch Steckersolargeräte zu erleichtern.
Wir möchten Sie über die Auswertung einer repräsentativen Umfrage unseres größten Berufsverbandes VDIV (Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V.) zum Thema „Verschiebung von Versammlungszeiten bei WEG“ informieren.
Der Bundestag hat am 04. Juli 2024 erfreulicherweise den Beschluss gefasst, dass Eigentümerversammlungen künftig auch vollständig online, ohne Präsenz der Wohnungseigentümer, durchgeführt werden können.
Reicht Ihnen Ihr Verwalter? Seien Sie nicht mit weniger zufrieden! Fragen auf Herz und Nieren - Interview mit Geschäftsführer Thorsten Hausmann.
Zur Expansion und Erweiterung unseres Teams sind wir auf der Suche nach neuen Kollegen und Kolleginnen!
Die Hausmann Immobilienverwaltung hat entschieden, auch weiterhin kleine Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Wohnungen und Häuser zu verwalten. Übertragen Sie uns gerne Ihre vermietete Immobilie. Fragen Sie uns einfach.
Die Medien berichten fast täglich über die dramatisch ansteigenden Energiekosten. Viele Wohnungseigentümer kommen an die Grenze der zumutbaren Belastung und überlegen sogar den Verkauf ihrer Eigentumswohnung.
Das neue Telekommunikationsgesetz ist bereits Dezember 2021 in Kraft getreten, die Übergangsfrist endet am 30.06.2024. Dann dürfen Vermieter die Kabelfernsehgebühren nicht mehr mit ihren Mietern abrechnen.
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