Jedes Jahr zur dunklen Jahreszeit kann es Mieter und Vermieter kalt erwischen: Schnee und Eisglätte sind nichts ungewöhnliches, aber überraschen uns dennoch immer wieder.
Viele Vermieter denken, dass die Räum- und Streupflicht bei den Städten und Gemeinden liegt, oft wird diese Pflicht aber durch Satzungen auf Grundstückseigentümer übertragen und diese können wiederum in den Mietverträgen ihre Mieter dafür in die Pflicht nehmen.
Es lohnt sich also rechtzeitig in die Verträge zu schauen – auch als Mieter!
In Hamburg und Norderstedt gelten unterschiedliche Räumzeiten.
Grundsätzlich sind Schnee und Eis den über den ganzen Tag hinweg zu beseitigen – auch mehrmals täglich kann es nötig sein Schnee zu räumen oder zu streuen - , nach 20:00 Uhr können Schnee und Eis bis zum nächsten Morgen liegen bleiben.
Anbei die Informationsseiten zum Winterdienst in Hamburg und Norderstedt.