Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein weiteres Mal gezeigt, dass für Kündigungen von Mietverträgen, insbesondere für Verwertungskündigung sehr strenge Regeln gelten.
Zugrunde liegt ein Urteil des BHG, in dem ein Mieter nach einer Verwertungskündigung seiner Vermieterin geklagt hatte, da diese die Kündigung damit rechtfertigte, dass sie bei Abriss und Neubau des Hauses wesentlich höhere Einnahmen erzielen könne.
Der BGH gab dem Kläger recht und erklärte die Kündigung für unwirksam, da für die Vermieterin kein wesentlicher Nachteil bei Weiterführung des Mietverhältnisses zu erkennen sei. Dieser müsse aber gegeben sein.
Hier geht es zum Urteil: www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/VIIIZR243.html