VDIV Verwalter-Monitor: Fachkräftemangel und höherer Abstimmungsbedarf führen zur Verschiebung von Versammlungszeiten bei WEG
Die Umfrage wurde durchgeführt, um zu ermitteln, ob sich die Zeitpunkte der Eigentümerversammlungen (ETV) ändern und ob diese Versammlungszeitpunkte von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von Bedeutung sind.
Die Notwendigkeit von Abstimmungen innerhalb der WEG ist beträchtlich und wird angesichts der Vielzahl neuer Vorschriften für Gebäude und dem gleichzeitigen Rückstand bei Sanierungen weiter zunehmen. Parallel dazu verschärft sich ebenfalls der Fachkräftemangel.
Laut VDIV-Verwalter-Monitor werden jährlich in den Firmen mehr Versammlungen durchgeführt als WEG verwaltet werden, im Mittel 10 % mehr. Angesichts der großen klimapolitischen Vorhaben und dem Sanierungsstau beim Gros des Gebäudebestands in Deutschland ist davon auszugehen, dass der Bedarf an ETV weiter steigen wird – bei gleichzeitig sinkender Zahl an Fachkräften, die diese Versammlung durchführen könnten.
Es braucht ein Umdenken bei den Eigentümern!
Vielfach beklagen Verwaltungen fehlendes Personal oder Mitarbeitende, die am Abend stattfindende WEG-Versammlungen ablehnen. Häufig kommt es ebenfalls vor, dass Verwaltungen keine Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mehr annehmen oder wegen fehlender Rentabilität kündigen.
Der VDIV Deutschland ist daher in einer Umfrage der Frage nachgegangen, ob sich dadurch die Zeiten für Eigentümerversammlungen verschieben und ob die Versammlungszeitpunkte bei der Annahme neuer WEG eine Rolle spielen.
Bereits heute beginnen 35,6 % der Eigentümerversammlungen (ETV) vor 17.00 Uhr, viele davon um 15.00 Uhr.
Das ergab eine aktuelle Befragung unter 656 Immobilienverwaltungen im Rahmen des VDIV-Verwalter-Monitors. Ein weiteres Ergebnis ist, dass über 90 % der antwortenden Unternehmen einen Beginn der ETV vor 17.00 Uhr favorisieren.
Über 53 % sprechen sich für einen Beginn zwischen 15.00 und 17.00 Uhr aus, fast 32 % sehen den Start der Versammlung zwischen 12.00 und bis 15.00 Uhr.
Rund 83 % der Unternehmen sehen für eine Zusammenarbeit mit Wohnungseigentümergemeinschaften einen Beginn der ETV vor 17.00 Uhr als sehr relevant an!
In der Rechtsprechung zur Durchführung von WEG-Versammlungen wird der Minderheitenschutz oft als Kernargument angeführt. Eigentümer sollen in der Lage sein, an einer Versammlung teilzunehmen. Dies soll in der Regel nicht durch eine Uhrzeit eingegrenzt werden dürfen. Hier wird quasi ausschließlich aus Sicht der Eigentümerrechte argumentiert.
Weder dem Gesetzgeber noch den Wohnungseigentümergemeinschaften ist geholfen, wenn sich zunehmend Immobilienverwaltungen aus dem Markt zurückziehen oder keine Gemeinschaften mehr in die Verwaltung aufnehmen.
Wir wünschen uns, dass diese Umfrage und Auswertung des größten Berufsverbandes für Verwalter und Verwalterinnen Ihr Verständnis findet.
Die drei wichtigsten Erkenntnisse der Umfrage:
1. Zunahme der ETV vor 17.00 Uhr:
Über ein Drittel der befragten Immobilienverwaltungen beginnen ETV bereits vor 17.00 Uhr.
Der größte Anteil startet zwischen 15.00 und 17.00 Uhr.
2. Auswirkungen auf die Aufnahme neuer Gemeinschaften:
Mehr als jede vierte Verwaltung nimmt keine WEG mit weniger als zehn Wohneinheiten mehr unter Vertrag.
Der Beginn der ETV vor 17.00 Uhr ist für 82,7 % der befragten Firmen sehr relevant.
3. Rechtsprechung und Zumutbarkeit:
Trotz bestehender Rechtsprechung, die einen Beginn ab 17.00 Uhr aus Gründen des Minderheitenschutzes bevorzugt, ist eine flexible Anpassung der Versammlungszeiten angesichts veränderter Marktbedingungen und flexibler Arbeitszeitenmodelle zumutbar.
Das Bundesjustizministerium hält bereits seit 2021 Versammlungen ab 15.00 Uhr für vertretbar!
Hier finden Sie die Auswertung der Umfrage: