In Zeiten des Klimawandels und der Energiekrise will der Gesetzgeber den Ausbau erneuerbarer Energien fördern.
Ein großes Hemmnis bestand bislang in einem erheblichen bürokratischen Aufwand bei der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen. Dem hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz vom 16.12.2022 entgegengewirkt.
In der Einkommensteuer wurde ein grundlegender Systemwechsel durch die Steuerfreistellung von kleinen Photovoltaikanlagen durchgeführt.
Im Umsatzsteuerrecht wurde erstmals ein sog. Nullsteuersatz für die Anschaffung von kleinen Photovoltaikanlagen eingeführt.
Die gesetzlichen Änderungen können durchaus als Sensation bezeichnet werden, denn sie bringen eine echte steuerliche Vereinfachung und eine erfreuliche Entlastung von bürokratischen Pflichten.
Das Merkblatt hierzu können Sie weiter unten downloaden.
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