Spätestens ab Ostern fragen Mieter*innen nach der Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vorjahres, vor allem immer dann, wenn sie eine Rückzahlung erwarten. Bei zu erwartenden Nachzahlungen ist dieser Zeitdruck des Mieters nicht vorhanden.
Nach dem Gesetz muss der Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Abrechnungsperiode mit seinem Mieter abgerechnet haben. Ist die Abrechnungsperiode jahresbezogen, hat der Vermieter seinem Mieter bis spätestens zum 31. Dezember die Jahresrechnung nachweisbar zu zustellen.
Ansonsten ist ein Nachzahlungsanspruch des Vermieters gegenüber seinem Mieter verjährt. Der Mieter jedoch kann auch über diesen Zeitraum hinaus die Jahresabrechnung fordern und auf die Auszahlung eines vorhandenen Guthabens bestehen.
Die gesetzlichen Anforderungen an die Betriebs- und Heizkostenabrechnung sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und viele Mieter lassen die Jahresabrechnungen durch ihren Rechtsbeistand oder Mietervereine überprüfen.
Jeder Mieter hat Anspruch auf die persönliche Inaugenscheinnahme aller Belege, entweder beim Vermieter direkt oder durch Zusendung sämtlicher Kopien aller Kostenbelege. Die Liste der geänderten Anforderungen ist sehr lang und sprengt den Rahmen dieses Artikels.
Unsere Empfehlung: Im Sinne unseres Mottos „Wir lassen Sie nicht im Regen stehen“, bieten wir Ihnen die Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung als Full Service an, einschließlich der Nachzahlungsanforderung und der Neuberechnung der Vorauszahlungen.
Mieter, die Belegeinsicht wünschen, können dies bei uns im Büro machen oder wir senden ihnen die Belege zu. Sie erhalten einen Vorzugspreis als Hausmann-Hausverwaltungskunde, wenn wir Ihr WEG-Verwalter der abzurechnenden Wohnung sind, in Höhe von € 178,50, inkl. MwSt. Dort wo wir nicht Ihr WEG-Verwalter sind, kostet es € 267,75, inkl. MwSt.
Diese Kosten können Sie vermeiden, wenn Sie uns mit der Sondereigentumsverwaltung beauftragen. Dann gehört die Erstellung der Jahresabrechnungen zu unserem Dienstleistungspaket.
Hier geht´s zum Kontaktformular für eine ausführliche Beratung oder kontaktieren Sie Frau Tanja Hausmann, Tel.: (040) 529 600 48