Eigentümer älterer Immobilien (Baujahr 1966) sollten bald auf die Ablaufdaten für Ihre Energieausweise schauen. Viele wurden vor zehn Jahren das erste Mal erstellt und verlieren im Jahr 2018 ihre Gültigkeit!
Für den Verkauf und besonders für die Vermietung oder Verpachtung ist ein Energieausweis aber vorgeschrieben.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) rät zu einem Bedarfsausweis, da dieser gegenüber dem Verbrauchsausweis aussagekräftiger und detaillierter ist.
Eigentümer, die seit 2002 umfassend saniert haben, sollten einen neueren Energieausweis besitzen und sind noch nicht betroffen.