Mit dem Wohnrecht-Modell weiter wohnen bleiben, trotz hoher Heizungskosten
Die ansteigenden Energiekosten haben dramatische Folgen für viele Wohnungseigentümer. Das sich dadurch erhöhende Hausgeld belastet das monatlich zur Verfügung stehende Einkommen und führt zu finanziellen Engpässen. In Härtefällen reichen die Monatseinkünfte nicht mehr, um die Lebenskosten und das Hausgeld zu bedienen. Überfordert das die Wohnungseigentümer? Thorsten Hausmann gibt Antworten!
Frage: Viele der von der Hausmann Hausverwaltung verwalteten Wohnanlagen werden durch eine Gasheizung beheizt. Die Gaslieferanten kündigen in vielen Fällen von sich aus die bestehenden Lieferverträge. Was bedeutet das für die Wohnungseigentümergemeinschaften? Verteuert sich damit das Hausgeld für den einzelnen Wohnungseigentümer?
THORSTEN HAUSMANN: Die Lage ist dramatisch! Es werden von allen Lieferanten die bestehenden Verträge gekündigt, wenn sie nicht durch eine längere Laufzeit gebunden sind. Die neuen Preise (Bruttogesamtpreise) sind 3 – 4-mal so hoch wie die bisher gezahlten Konditionen. Ein Beispiel: Statt 1,6 Cent erhöhte sich der Nettoarbeitspreis auf bis zu 35 Cent pro kWh.
Frage: Was bedeutet das für den einzelnen Wohnungseigentümer?
THORSTEN HAUSMANN: Am Beispiel einer Wohnanlage in Hamburg-Hummelsbüttel: Die Heizkosten sind von jährlich 65.000,- auf 260.000,- Euro gestiegen. Für den einzelnen Wohnungseigentümer führt das je nach Verbrauch und Wohnungsgröße zu einer Erhöhung des Hausgeldes von 50 - 70%.
Frage: Wenn diese neuen Gaspreise ab Januar 2023 gelten, dann reichen die im laufenden Wirtschaftsplan angesetzten Beträge doch bei weitem nicht aus. Was plant die Hausmann Hausverwaltung hier zu unternehmen?
THORSTEN HAUSMANN: Wir sind im ständigen Dialog mit den Gaslieferanten, beobachten die Entwicklung der Gaspreise und die politischen Rahmenbedingungen. So können wir schnell auf eine veränderte Situation reagieren.
Geplant ist, gleich zu Beginn des Jahres 2023 zu Eigentümerversammlungen einzuladen, um dann den neuen Wirtschaftsplan für 2023 mit den erhöhten Hausgeldzahlungen frühzeitig im Jahr zu beschließen. Ebenso alle anderen Maßnahmen, die sinnvoll sind, um den Energieverbrauch für Heizen und Strom zu diskutieren und ggf. zu beschließen.
Die Jahresabrechnung für 2022 ist dann noch nicht fertig und wird den Eigentümern zu einem späteren Zeitpunkt zugeschickt und dann gemäß §23, Absatz 3 WEG nach einem Absenkungsbeschluss auf der Eigentümerversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren genehmigt.
Frage: Das hört sich sinnvoll an. Es bleibt aber die Tatsache, dass sich die Hausgeldzuschläge für den einzelnen Wohnungseigentümer dramatisch erhöhen können!
THORSTEN HAUSMANN: Leider wird das genauso sein. Und das Wort „dramatisch“ ist zutreffend. Das möchte ich kurz an einem Beispiel aufzeigen.
In der von mir erwähnten Wohnanlage in Hummelsbüttel führt die Erhöhung der Heizungskosten von 65.000,- auf 260.000,- EUR dazu, dass für eine 85 qm große Wohnung ein Hausgeld von über 700,- Euro ab Januar 2023 anfällt. Die Eigentümer haben nach 50 Jahren Selbstständigkeit eine Nettorente von 1.400,- Euro. Nach Abzug des Hausgeldes verbleiben nicht einmal 700,- Euro. Damit sind sie unter dem von der Bundesregierung festgestellten Existenzminimum und somit verarmt.
Frage: Um Gottes Willen, was machen solche Eigentümer?
THORSTEN HAUSMANN: Leider wird dies kein Einzelfall bleiben. Es wird in anderen Wohnanlagen ähnliche Beispiele geben. Oftmals bleibt den Eigentümern nur der Verkauf ihrer Immobilie, um dann in eine Mietwohnung zu ziehen. Doch auch hier bleiben die Kosten für Heizung und Strom ähnlich hoch und es ist zu bedenken, dass bis zum Lebensende eine Miete aus dem Kaufpreiserlös gezahlt werden muss. Und wie sich die Mieten entwickeln, ist heute noch nicht vorhersehbar.
Frage: Es muss doch andere Lösungen geben. Viele wollen doch gar nicht in ein neues soziales Umfeld umziehen?
THORSTEN HAUSMANN: Stimmt, gerade ältere Wohnungseigentümer sind fest verwurzelt in ihrem jetzigen Wohnort, dort kennen sie die Nachbarn, haben ihre festen Einkaufziele und die Ärzte sind dicht bei. Dazu kostet jeder Umzug Geld und eine neue Wohnung muss möglicherweise erst noch renoviert werden. Aus diesem Grund verkaufen Wohnungseigentümer ihre Wohnung, können weiter ohne Mietzinszahlungen wohnen bleiben und erhalten darüber hinaus noch eine Barausschüttung. Sie haben dann nur noch die umlegbaren Heizungs- und Nebenkosten zu zahlen.
Frage: Das hört sich gut an. Ich habe es aber noch nicht richtig verstanden. Wie funktioniert das genau?
THORSTEN HAUSMANN: Wir nennen es Wohnrecht-Modell. Der Eigentümer verkauft seine Wohnung, erhält eine Barauszahlung und das Recht, für einen vereinbarten Zeitraum weiterhin die Wohnung zu nutzen.
Er hat zwar die umlegbaren Heizungs- und Betriebskosten zu zahlen, nicht aber die sonstigen in einer WEG anfallenden Kosten. Zum Beispiel Reparaturen, Zuführung zur Erhaltungsrücklage und auch keine von der WEG beschlossenen Umlagen.
Frage: Jetzt habe ich es verstanden, klingt fantastisch. Wenn sich jemand für dieses Wohnrechtmodell interessiert, an wen kann er sich wenden?
THORSTEN HAUSMANN: Für diese vertraulichen und diskreten Gespräche bin ich unter der Telefonnummer: 01523 138 68 16 zu erreichen und stehe für ein Gespräch in meinen Büroräumen oder bei den Eigentümern zu Hause, im vertrauten Umfeld, gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für das Interview Herr Hausmann.
Mehr Informationen und der ca. 10minütige Podcast finden sich hier:
https://www.jetzt-verkaufen-wohnen-bleiben.de/wohnrecht-modell/
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