Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und Ihre Bedeutung
In vielen Bereichen des Alltages gibt es eine freie Anbieterwahl. Seien es Gas, Strom oder Mobilfunkverträge. Daher erfolgte auch im Bereich des Kabelfernsehens eine wichtige gesetzliche Änderung, die zu mehr Wettbewerb führen soll.
Viele Eigentümergemeinschaften haben derzeit noch einen gemeinsamen Kabelanschluss. Die Wohnungseigentümer dürfen die Kabelgebühren über die Betriebskostenabrechnung abrechnen. (= Nebenkostenprivileg)
Die Bewohner müssen bislang auch dann, auf Grundlage des gemeinschaftlichen Mehrnutzervertrages, Kabelgebühren bezahlen, wenn Sie den Empfang nicht nutzen. Diese Regelung wurde Kraft Gesetz ab dem 01. Dezember 2021 abgeschafft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab diesem Zeitpunkt soll der Kabelempfang frei wählbar sein.
Bei Eigentümergemeinschaften gilt allerdings, nach wie vor das, was die Eigentümergemeinschaften beschließen. Mit der Gesetzesnovelle wurde den Gemeinschaften ein Sonderkündigungsrecht für die laufenden Mehrnutzerverträge zum 30.06.2024 eingeräumt. Erfolgt diese Kündigung nicht, so laufen die Verträge weiter. Die Kosten des TV-Empfangs müssen dann zwar mit dem Hausgeld gezahlt werden, können aber nicht mehr auf den Mieter umgelegt werden.
Bei Kündigung des Mehrnutzervertrages können die Bewohner zum 01.07.2024 einen deutlich teureren Einzelnutzervertrag abschließen.
Entsprechende Beschlussfassungen zum Vertragswunsch wurden bereits/ oder werden noch bei den Eigentümerversammlungen gefasst.
Die Hausmann Hausverwaltung GmbH hat zum 01.01.2024 für die Eigentümergemeinschaften mit einem Mehrnutzervertrag mit der Firma Vodafone Konditionen von 3,15 € brutto/Wohnung/Monat sowie mit der Firma Willy.Tel ab dem 01.07.2024 von 2,26 € brutto/Wohnung/Monat ausgehandelt. Bei Einzelnutzerverträgen liegen die Kosten bei 9,90 € brutto/Wohnung/Monat.
Zu beachten ist, dass sollte eine Versorgung eines noch fremden Anbieters in einer Eigentümergemeinschaft gewünscht sein, hier meist bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen, die vorab bei der Eigentümergemeinschaft beantragt und beschlossen werden müssen.
Ferner sind sogenannte "Medienberater*innen" an der Haustür oder am Telefon mit Vorsicht zu genießen. Diese versuchen mit teilweise unseriösen Mitteln zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen.
Geschrieben von Frau Anne Wulframm, Betriebswirtin (FOM),
Immobilienökonomin (VWA) und Handlungsbevollmächtigte der Hausmann Hausverwaltung